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Casino Artikel Legale Sportwettenanbieter in Schleswig-Holstein
Sonntag, 30 Dezember 2012 09:45
2011 verabschiedete die damalige schwarz-gelbe Landesregierung in Schleswig-Holstein ein Gesetz, das Online-Glücksspiele wie Sportwetten und Poker im nördlichsten Bundesland legalisiert. Im März 2012 – wenige Wochen vor dem Regierungswechsel – trat das neue Gesetz in Kraft, und im Laufe des Jahres erhielten zunächst fünfzehn Sportwettenanbieter eine Lizenz: So waren beispielsweise im August Genehmigungen an den von Gumpoldskirchen in Österreich und von Rellingen aus operierenden Anbieter Admiral Sportwetten, an Cashpoint Malta Ltd. sowie die Anbieter Ladbrokes International PLC und 888 Germany aus Gibraltar vergeben worden.
Zum Jahresende wurden noch einmal zwölf weitere Lizenzen an Betreiber von Online-Glücksspielen vergeben, drei davon gingen an Anbieter von Sportwetten: bet365 wird von dem Unternehmen Hillside aus Gibraltar betrieben, auch bei dem ebenfalls aus Gibraltar stammenden Anbieter Ladbrokes sowie bet-at-home aus Malta dürfen in Schleswig-Holstein fortan Wetten abgeschlossen werden. Diese Lizenzen sind zunächst für sechs Jahre, also bis zum Dezember 2018, gültig. Damit ein Glücksspielanbieter seine Lizenz erhält, muss eine ganze Reihe von Auflagen erfüllt sein: Neben Maßnahmen zur Kriminalitätsvorbeugung müssen vor allem ein ausreichender Datenschutz sowie die Seriosität der Betreiber gewährleistet sein. Zurzeit werden rund 25 weitere Anträge von Sportwettenanbietern überprüft.
In der neuen, aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband gebildeten Regierung ist das Gesetz umstritten: Vor allem Bedenken, dass Online-Glücksspiele zur Geldwäsche genutzt werden könnten, führten dazu, dass die Landesregierung dem Staatsvertrag der übrigen Bundesländer beitreten möchte – dementsprechend heftig wurde die Vergabe weiterer Lizenzen nun auch kritisiert.
Ob die knappe Mehrheit der neuen Landesregierung überhaupt ausreicht, um das Gesetz wieder zu kippen, ist dabei allerdings noch unklar – zumal sich inzwischen auch die EU-Kommission gegen eine Rücknahme des Gesetzes ausgesprochen hat. Zusätzlich beschäftigt sich zurzeit der Bundesgerichtshof mit der Angelegenheit: Nachdem das bundesweite Verbot von Online-Glücksspielen zuletzt noch für rechtsmäßig erklärt worden war, ergibt sich durch den schleswig-holsteinischen Sonderweg eine Situation, in der dieses Verbot plötzlich gegen EU-Recht verstoßen könnte – damit wäre in der Folge auch für die übrigen Bundesländer eine Liberalisierung zu erwarten. Das BGH-Urteil soll am 24. Januar 2013 verkündet werden.
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