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Quelle: Die Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland
– Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2003 –
In der Straftatengruppe Glücksspiel (§§ 284, 285, 287 StGB) wurden im Jahr 2003 1.249 Fälle erfasst. Der Anteil dieser erfassten Straftaten an allen erfassten Straftaten beträgt 0,0190045 %, also aufgerundet 0,02 %.
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ich denke, das ist wirklich wenig. das risiko also sehr überschaubar.
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Salbo: Anders sieht es aus, wenn keiner einen Einsatz bring, aber es Geld zu gewinnen gibt. Dann ist das okay.
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verstehe. danke euch allen sehr für die beiträge. werde also in diesem sinne im september ein turnier veranstalten. am zweiten tisch gibts dann 0,05/0,10 € limit hold'em :wink: . wenn jemand von euch dabei sein möchte, der sein herzlich eingeladen sich an mich zu wenden. gebe noch den termin durch. zur zeit wird noch das interieur gestaltet, zwei tische gebaut, stühle besorgt, blondinen für einen noch bessere atmosphäre angegiert etc. :shock: