Darf ich bei der Gelegenheit nochmal darauf hinweisen, dass meine 2. ursprüngliche Frage noch unbeantwortet ist?
Wie berechtnet man zu erwartende Kapitalschwankungen beim BJ? Das dürfte eigentlich auch für BJ und Boni allgemein interessant sein, um so seltsamer, dass ich nie was darüber gefunden habe... :?:
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