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  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2004, 00:29
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Registriert seit: 17.02.2004
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Beiträge: 1
CyberWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Das Gericht hat entschieden...

Habe eben diese Gerichtsurteile bekommen, wird besonders die Webmaster hier im Forum interessieren:



Europäischer Gerichtshof AZ: c-243/01



der Europäische gerichts hof hat entschieden, dass die Wettbewerbsbeschränkung für Onlinewetten und Geweinnspiele gegen die Niederlassungs und Dienstleistungsfreiheit verstösst, sofern die Wettbewerbsbeschränkung alleine der Sicherung des staatlichen Gewinnspielmonopols dient.



Ein weiteres Urteil vom Landgericht München lautet dahingehend, dass Werbung für Glücksspiele im Internet nicht nach § 284 BGB strafbar ist, wenn der Betreiber über eine Lizenz in einem EU-Staat verfügt



http://www.beckmannundnorda.de/eughgambelli.html



Gruß



CyberWolf :-)
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