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  1. #11
    TheGamble ist offline Erfahrener Benutzer
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    ne, musste anders machen...



    veranstalte ein pokerturnier, buyin 50+5...



    100 leute...



    der sieger bekommt dein prachtstück :lol:

  2. #12
    anoyer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Also mein Prachstück bekommt jemand ganz bestimmtes...



    :shock:

  3. #13
    zieko2003 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo Schlaumeier!!!!! (und Interessierte)



    Wer um Geld spielt bewegt sich auf illegalem Gebiet!!!



    Schon mal gut aufgepasst!



    Wer ein Turnier veranstaltet und sich die Turnierteilnahme bezahlen läßt (Unkosten etc.) liegt im grünen Bereich, auch wenn der Veranstalter auf den Trichter kommt, "doofer Weise" den Gewinnern Geld auszuzahlen.



    Diese Praxis ist bei Skatturnieren "Gang und Gebe" und wird nicht vom § 284 StGB erfasst.



    Fakt ist, es darf unter gar keinen Umständen direkt um Geld gespielt werden (Geld auf dem Tisch -auch in kleinem Euro-Bereich- ist illegal.)



    Zur allgemeinen Kenntnis: Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die deutsche Regierung beauftragt bis Ende 2007 die Gesetzgebung hinsichtlich des § 284 (illegales Glücksspiel) zu überprüfen und eine Lockerung in Betracht zu ziehen.



    Der Grundstock dieser Info erfolgte von einer Abteilung der Polizei NRW, welche sich vorwiegend mit der Ahndung von illegalem Glückspiel beschäftigt.

  4. #14
    anoyer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von zieko2003

    Wer um Geld spielt bewegt sich auf illegalem Gebiet!!!


    War mir eh klar. Ich hoffe Du konntest auch alle anderen überzeugen.

  5. #15
    dido30 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo,



    bedeutet dies, dass wenn ich z.B. ein Turnier für 30 Leute und 20€ Buy-In veranstalte und ich die vorderen Plätze dann in Bar auszahle, mich im grünen Bereich bewege?



    Wäre öffentliche Werbung z.B. über Plakate und der Verkauf von Getränken und Speisen erlaubt?

  6. #16
    anoyer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Damit bist Du ganz bestimmt nicht im grünen Bereich!!

  7. #17
    zieko2003 ist offline Neuer Benutzer
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    Auf die schnelle geantwortet: ja!



    Die Krux liegt darin, dass Du dir Deinen Aufwand mit dem Startgeld bezahlen läßt. Im Turnier wird dann nicht um Geld, sondern um Punkte gespielt.

    Wenn Du dann anschließend "Dein" Geld an die besten Teilnehmer deines Turnier auszahls, wird dies nicht vom §284 StGB erfaßt.

  8. #18
    zieko2003 ist offline Neuer Benutzer
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    kleiner Nachtrag:



    Die Aufwandsentschädigung / Startgeld sollte sich natürlich in einer vernünftigen Relation befinden. Ich kann mir vorstellen, dass bei einem Buy-In von beispielsweise einigen hundert Euro das Argument nicht mehr zieht. Ich denke, dass die klaren Grenzen im Laufe der nächsten Jahre durch unseren Gesetzgeber / Rechtssprechung klar formuliert werden. So lange müssen wir uns im legalen Graubereich aufhalten.

  9. #19
    anoyer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Jetzt mach aber mal nen Punkt. Wenn Du selber so was abziehen willst, ok, Dein Ding. Aber Du kannst doch nicht anderen Leuten empfehlen, klar illegale Handlungen zu vollziehen und das Ganze versuchen fadenscheinig zu begründen.

    Du bist bestimmt auch der Meinung dass Online-Pokern legal ist oder...

  10. #20
    zieko2003 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Ich bin froh, dass es Rechtswissenschaftler gibt, die die Welt vor Spinnern wie mich schützt. Ich bin mir sicher, dass anoyer mehr Gesetze, Erläuterungen, Urteile gelesen hat und über bessere Informationsquellen verfügt als ich.



    Zur Klarstellung: Ich fordere hier niemanden zu nichts auf. Ich äußere hier meine Meinung.

    Ich habe mir im Rahmen meiner eigenen Studien und durch das Heranziehen von Informationen von (nach meiner Meinung) fachkundigen Personen bei der Polizei meine Meinung gebildet und ich bin mir sicher, dass diese "fadenscheinige Argumentation" nicht nur Bestand vor einem Wald- und Wiesenrichter hätte.



    Ein kleiner Tipp zum Schluss: Alle, die die Krux in dieser "fadenscheinigen" Argumentation verstehen, sollen diese Erkenntnis so verwerten, wie sie es für richtig halten. Und die anderen ..... na ja.

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