Casinos Austria müssen Spielverlust teilweise rückerstatten



Kärntner erhält 20 Prozent der Spielverluste zurück - OGH-Urteil verpflichtet Casinos Austria zur Zahlung von 227.000 Euro

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Wien/Klagenfurt - Der Oberste Gerichtshof hat nun in einem Prozess eines Kärntner Unternehmers gegen die Casinos Austria teilweise zu Gunsten des Klägers entschieden. Das gaben die Casinos Austria am Mittwoch bekannt. Der Mann hatte die Rückzahlung von 1,2 Millionen Euro eingeklagt, die er im Casino verspielt haben will.



Laut OGH müssen die Casinos Austria dem Unternehmer nun 227.000 Euro Schadenersatz zahlen. Die Entscheidung über einen weiteren Teilbetrag von 217.000 Euro wurde an das Erstgericht zurückverwiesen. Der OGH bestätigte damit im Wesentlichen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz vom Februar 2004.



2,5 Millionen Euro verspielt



Der 41-jährige ehemalige Baustoffhändler hatte in den Jahren 1997 bis 2000 hauptsächlich beim Black Jack eigenen Angaben zufolge rund 2,5 Millionen Euro verspielt. Er bezeichnet sich selbst als spielsüchtig, etwa 100 Mal hätte er in diesem Zeitraum Casinos besucht.



Die Klagenfurter Anwälte Gunter Huainigg und Walter Dellacher brachten im Februar 2002 Klage gegen die Casinos Austria AG ein. Sie beriefen sich auf Paragraf 35 Absatz 3 des Glücksspielgesetzes. Dieser besagt, dass das Casino bei jedem Spieler, der auffällig wird, dessen Bonität überprüfen muss.



Der Spieler ließ sich einmal sogar sperren, hob diese Sperre aber sehr schnell wieder auf. Spätestens da, so die Argumentation der Anwälte, hätte das Casino reagieren müssen.



Strenges Glücksspielgesetz



Die Casinos argumentierten, dass "alle gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Spielgäste auch im vorliegenden Fall getätigt wurden". Spielerschutz sei nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern auch wirksames System und tragende Säule der Unternehmensphilosophie. Das österreichische Glücksspielgesetz gehöre in Hinblick auf den Spielerschutz zu den weltweit strengsten.



Die Spielsucht des Klägers sei nicht bekannt gewesen, die behaupteten Spielverluste überhöht und außerdem verjährt. Außerdem treffe den Mann ein Mitverschulden von drei Vierteln, weil jedermann wissen müsse, dass er im Casino nur verlieren könne und sich durch eine Selbstsperre den Verlockungen des Glücksspiels jederzeit auf Dauer entziehen könne, wurde eingewendet.



Nach der OGH-Entscheidung betont die Casinos Austria AG in einer Aussendung, dass man seiner gesetzlichen Verpflichtung in Bezug auf Spielerschutz "selbstverständlich" nachkomme. Das Urteil des OGH zeige nun, dass "zunehmend und stärker als bisher der Schutz des Konsumenten in den Regelungen des Glücksspielgesetzes in den Vordergrund gestellt wird".



Grundsätzlich würden aber auf Spielabhängigkeit spezialisierten Psychologen den übermäßigen Konsumentenschutz im Bereich des Glücksspiels jedoch für nicht ausschließlich positiv halten, da es Gäste in dem Glauben spielen lasse, verlorene Einsätze wieder zurückzubekommen. (APA)



Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1931474