Art: Beiträge; Benutzer: Oeller
Aufgrund des § 24 c KWG (Kreditwesengesetz) müssen Banken in Deutschland bestimmte Kontoinformationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Dateiform zur Verfügung stellen.
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Vielleicht hat Dich Beckstein ja schon auf seiner Liste und testet nur Deine Reaktion?!? :wink:
Oeller
Gut gemacht (auch wenn Herr Ackermann kein Deutscher, sondern Schweizer ist. Man könnte aber ja auch Herrn Esser nehmen...)
Oeller
Lächerlich ist es spätestens dann nicht mehr, wenn man wegen so einer Sache evtl. den Job verliert...
Oeller :shock:
Dem kann ich nur zustimmen. Da liest man immer wieder, dass die deutsche Justiz überlastet sei und teilweise Gewaltverbrecher nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vor Gericht gestellt werden...