DEUTSCHE TELEKOM
Völlig neue Herausforderung
Von Frank Dohmen und Klaus-Peter Kerbusk
Mehr als 15.000 Kleinaktionäre klagen gegen die Telekom. Das Mammutverfahren, das in dieser Woche beginnt, könnte das Gericht in Frankfurt lahm legen.
Was da auf ihn zukommen könnte, muss Meinrad Wösthoff geahnt haben. Zwei Tage Bedenkzeit hatte der erfahrene Jurist deshalb erbeten, als ihm das Präsidium des Landgerichts Frankfurt einen neuen Job anbot. Erst dann übernahm er vor gut einem Jahr die Leitung der 7. Kammer für Handelssachen.
Was dann wirklich passierte, übertraf aber wohl die Vorstellungen Wösthoffs, 46. Tag für Tag trudelten Dutzende Klagen bei ihm ein. Bald reichten die Regale in seiner Geschäftsstelle nicht mehr aus. Zwei weitere Räume mussten hergerichtet werden für die wachsenden Papierberge.
Früherer Konzernchef Sommer: Flop für die Aktionäre
Ganz schlimm wurde es im Mai. Da quollen die Schriftsätze tagelang aus allen Faxgeräten, eines brach unter der Dauerbelastung sogar zusammen. Und am Ende fuhr ein Lkw vor und brachte noch einmal gut acht Tonnen Papier.
Der gigantische Aktenberg ist die Ausgangsbasis für ein Mammutverfahren, das Richter Wösthoff am Dienstag dieser Woche im Saal 165 C des Landgerichts Frankfurt am Main eröffnet: Mehr als 15 000 enttäuschte Aktionäre haben den ehemaligen Staatskonzern Deutsche Telekom auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro verklagt, die Einzelforderungen reichen von einigen hundert Euro bis zur Rekordsumme von 6,5 Millionen Euro.
"Ein solches Verfahren hat es in Deutschland noch nie gegeben", sagt der Bremer Anwalt Jens-Peter Gieschen. Nicht die Schadenssumme, sondern die Zahl der Beteiligten, darunter 630 Kläger-Anwälte, sprengt alle Dimensionen und stellt das Gericht, so Wösthoff, vor "völlig neue Herausforderungen".
Und das ist womöglich erst der Anfang. Weitere 17 000 Aktionäre haben Ansprüche bei einer Schiedsstelle in Hamburg eingereicht. Da die Telekom alle Vergleiche ablehnt, müssen sie nun entscheiden, ob sie sich den Klagen in Frankfurt anschließen.
Um die Flut überhaupt bewältigen zu können, hat Wösthoff zunächst einmal zehn Klagen für eine Art Pilotverfahren herausgepickt. Dabei sollen von Dienstag an "alle typischen rechtlichen wie tatsächlichen Probleme" abgedeckt werden. Wie lange das Verfahren dauert, ist völlig offen.
Ebenso unklar ist, was mit den nächsten Klagerunden passiert, während die Verlierer der vorigen Runde - ob Telekom oder Kläger - bereits in die nächste Instanz gehen. Selbst wenn pro Monat 30 Fälle verhandelt würden, wäre das Gericht damit auf Jahre hinaus lahm gelegt.
Tonnenweise Papier
Das juristische Spektakel ist die Spätfolge einer Aktion, mit der Hans Eichel vor vier Jahren "eine neue Marke in der Erfolgsgeschichte der deutschen Privatisierungspolitik" setzen wollte - dem dritten Börsengang der Telekom, der rund 15 Milliarden Euro in die Kassen des Finanzministers brachte.
Für die Aktionäre war das Geschäft ein Flop. Schon eine Woche nach der Zuteilung war die vom damaligen Telekom-Chef Ron Sommer hoch gepriesene Aktie deutlich unter den Ausgabepreis von 63,50 Euro gefallen. Erst bei knapp 10 Euro war der Kurssturz im Frühjahr 2003 beendet.
"Hier ist planmäßig kleinen Leuten in die Tasche gegriffen worden", behauptet Anwalt Ralf Plück, dessen Wiesbadener Kanzlei gut 6000 Kläger vertritt. Bis zu zwei Dutzend verschiedene Mängel, die allesamt von den Telekom-Anwälten bestritten werden, wollen die Juristen in dem Börsenprospekt entdeckt haben.
Ganz oben auf der Mängelliste stehen die umstrittenen Angaben über das Immobilienvermögen der Telekom, für die sich auch Staatsanwalt Theodor Bosche in Bonn seit vier Jahren interessiert. Um den Beweis einer falschen Bilanzierung antreten zu können, müssten die Kläger aber wahrscheinlich ein detailliertes Gutachten über die wahren Immobilienwerte vorlegen. Allein dessen Kosten werden auf etwa 17 Millionen Euro geschätzt - und die müssen "im Normalfall", so Wösthoff, zunächst die Kläger vorstrecken.
Einige Anwälte erwarten deshalb, dass Wösthoff den Prozess nach dem Start am Dienstag vertagt, bis die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit abgeschlossen hat. Doch selbst wenn Bosche Anklage gegen die Telekom erheben sollte, wäre damit in Frankfurt nichts entschieden. Denn die Telekom ist fest entschlossen, die Prozesse bis zur letzten Instanz zu führen und sich nicht auf irgendeinen Vergleich einzulassen.
Geld spielt dabei nicht die entscheidende Rolle. Schlimmer könnte die politische Dimension einer Niederlage werden, die dann zwangsläufig Gestalt bekommt.
Immerhin war die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau Verkäufer der Aktien und mitverantwortlich für den umstrittenen Börsenprospekt. Müsste der Bund dann nicht auch haften? Und wäre es gerecht, dass nur die Kläger Schadensersatz erhalten? Oder müsste der Verkäufer nicht alle Aktionäre entschädigen?
Für Kläger-Anwalt Andreas Tilp ist die Sache klar: "Wenn der Prospekt falsch war, dann war er ja wohl für alle falsch. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar."
Quelle