hallo
@IndexP
Der Forenleitung ist - wenn man sie als seriös bezeichnen darf - vermutlich klar, dass sie selbst gegen das Gesetz verstößt, wenn der User "Ernst Fiege" nicht ´die rechtswidrigen Daten unverzüglich löscht und die Forenleitung die illegal veröffentlichten Daten und Behauptungen nicht löscht. Sie würde sich - da sie rechtlich wegen ihres anonymen Status nicht greifbar ist - in gleicher Weise (Nötigung) strafbar machen wie der Betreiber des CGB wenn sie die ihm mitgeteilten offenkundigen Rechtsverletzungen duldet statt sie zu entfernen.
Der erwähnte Autor scheint sich über diesen rechtlichen Zusammenhang nicht klar zu sein. Er ist nur solange "selbst verantwortlich", wie die Forenleitung nicht aus selbständigen Gründen - weil sie informiert wurde - die Nötigung durch das Mitglied, zu der sie ab Kenntnisnahme Beihilfe leisten würde , unverzüglich eigenständig beenden muss.
Die vom Autor eingestellten Daten über Herrn Ernst Fiege könnten womöglich echt sein,sind aber kein sicherer Beweis für die Identität des Autors mit Herrn Fiege und für dessen angebliche Verantwortlichkeit. Die Daten könnten von Morgentau und seinen kriminellen Helfern illegal erspäht und missbraucht worden sein, Morgentau könnte sich hier mit falscher IP- IP Ernst Fieges - registriert haben, die Beiträge in der Sprache Ernst Fieges geschrieben haben um Ernst Fiege virtuell aufs Kreuz zu legen, was ihm angesichts der enormen Täuschungsfähigekeiten, welche er in den letzten 7 Jahren bewiesen hat, zuzutrauen ist.
Für diesen Fall wäre Herr Feige erneut Opfer des Stalkers Morgentau. Ob dies so ist oder nicht, kann nur von der zuständigen STA geklärt werden indem sie den echten Ernst Fiege vorlädt und überprüft ob er bereit ist die Behauptungen des Users "Ernst Fiege" zu bestätigen.
Fakt ist, dass beweislos vom User "Ernst Fiege" rechtsverletzende Äusserungen offenkundig getätigt wurden, dadurch, dass der Autor nicht löscht aktuell der Straftatbestand der Nötigung erfüllt ist, und ohne dass der Autor eine Genehmigung nachgewiesen hätte, Beschuldigungen öffentlich ausgesprochen wurden, versehen mit Daten, die ohne Genehmigung des Inhabers nicht veröffentlicht werden dürfen.
Autor "Ernst Fiege" hat keine Genehmigung für die Veröffentlichung fremder Daten vorgelegt, so dass es dem Betreiber zuzumuten ist, die vom Autor illegal veröffentlichte Telefonnummer anzurufen um selbst zu klären, ob die Inhaber der illegal veröffentlichten Telefonnummer mit der Veröffentlichung einverstanden waren oder nicht und deswegen Strafanzeige erstattet haben.
Dies genügt um jeden seriösen Forenbetreiber erkennen zu lassen, dass hier eine Rechtsverletzung vorliegt, deren Bekanntwerden beim Betreiber diesen verpflichtet die Passagen zu löschen.
Es gibt keinen Onkel, der Mondfahres Daten besitzt. Jeder Onkel, der behauptet mondfahrers Daten zu besitzen ist ein feiger Lügner, der eine Kenntnis behauptet, die er nicht hat.
Der Autor der zitierten Zeilen will die Anonymität des Betreibers ausnutzen um den Straftatbestand Nötigung aufrecht erhalten zu können.
Der letzte Satz im Zitat offenbart eine tiefgreifende moralische Unehrlichkeit des Autors und eine durch und durch unmoralisch-phaisäerhaft-mangelhafte Ethik, da der deutsche Gesetzgeber anderes vorgesehen hat als der Autor, und zwar wie folgt :
Die Würde des Menschen ist unantastbar, was korrekt ausgelegt zu folgender Konsequnez führt :
Würde die Aufdeckung der identität einer Person, die etwas zu sagen hat, den Tod anderer Menschen bewirken, ist es gesetzlich verboten in deren Geheimbereich einzudringen - und zwar auch Behörden - diese Identität aufzudecken. Aufdeckungsversuche können im Vorfeld durch Klagen unterbunden werden.
Da nach mondfahrers Ansicht auch auf Behörden nicht immer Verlass ist, hat mondfahrer durch einsetz von Elektrotechnik und anderen Massnahmen dafür gesorgt, dass eine Behörde selbst dann nicht seine Idenität aufklären kann, wenn sie es wollte.
Angeregt wurde mondfahrer zu diesen Massnahmen durch eine öffentliche Diskussion in einem Kryonik-Forum, an welchem sich ein ebenfalls an Kryonik interessierter Anwalt R.S. aus Mainz beteiligte und ebenfalls Zweifel an der Zuverlässigkeit deutscher Behörden äusserte.
Wieder einmal reichte der IQ des beanstandeten Autors nicht aus, um sich über den realen rechltichen Sachverhalt klar zu werden.
Und sólche einem Verkäufer soll man glauben, was er schreibt ?
So, und nun alles Relevante mitgeteilt, haben wir auf der Farm erst mal anderes zu tun , auch was das Juristische betrifft => Sendepause bis auf weiteres ..........................................
animalfarm


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