Zitat von
Oeller
Die werden wohl sagen Scheck = Inhaberpapier und wer ihn vorlegt, bekommt ihn bezahlt (was ja auch passiert ist). :twisted:
Blödsinn.
Das sind Verrechungs-Schecks, die dürfen nur auf ein Konto gutgeschrieben werden.
Außerdem müssen die vom "Scheck-Begünstigten" endorsiert (=unterschrieben) werden - ansonsten DÜRFEN die gar nicht eingelöst werden.
Ich würde einer Bank die Hölle heiß machen, die
a) einen nicht unterschriebenen Scheck einlöst
b) einen nicht unterschriebenen Scheck auf ein fremdes Konto einlöst
c) einen auf das eigene Konto endorsierten Scheck auf ein fremdes Konto einlöst.
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