Zitat Zitat von IndexP
Zitat Zitat von Oeller
Die werden wohl sagen Scheck = Inhaberpapier und wer ihn vorlegt, bekommt ihn bezahlt (was ja auch passiert ist). :twisted:


Blödsinn.

Das sind Verrechungs-Schecks, die dürfen nur auf ein Konto gutgeschrieben werden.

Außerdem müssen die vom "Scheck-Begünstigten" endorsiert (=unterschrieben) werden - ansonsten DÜRFEN die gar nicht eingelöst werden.



Ich würde einer Bank die Hölle heiß machen, die



a) einen nicht unterschriebenen Scheck einlöst

b) einen nicht unterschriebenen Scheck auf ein fremdes Konto einlöst

c) einen auf das eigene Konto endorsierten Scheck auf ein fremdes Konto einlöst.


Blödsinn. :wink:



1. Heisst das "indossiert" und nicht "endorsiert".

2. Hat Oeller in der Tat ganz schlechte Karten. Es ist natürlich richtig, dass ein Scheck auf der Rückseite zu unterschreiben ist. Dennoch kann der Scheck, auch wenn es sich um einen Orderscheck handelt, weitergegeben werden. Dazu muss derjenige der den Scheck in seinen Händen hat und ihn einlösen möchte, nur seine Unterschrift unter die des ursprünglich Begünstigten setzen. Der Scheck ist dann übertragen und kann vom neuen Inhaber (im schlimmsten Fall dem "Dieb") eingelöst werden.

Man kann nun natürlich über die Kontonummer des Einreichers an dessen Namen kommen und Anzeige erstatten, allerdings ist man nun selbst in der Beweispflicht.

EcashDirect und die Bank sind aus dem Schneider.



3. Laut Scheckgesetz (Art. 18 Absatz 2) kann man zwar untersagen, dass der Scheck weiter indossiert wird. Wie das praktisch auszusehen hat, sagt das Gesetz leider nicht. Die entsprechende Abteilung meiner Sparkasse konnte mir die Frage auch nicht beantworten, der Mitarbeiter wollte aber den Hausjuristen befragen.

Ich werde dann berichten.